Zum 1. Januar 2022 ist eine Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten, die ein Ausstellungsverbot für sogenannte Qualzuchten ausspricht. Während der Grundgedanke, das Tierwohl durch verbindliche Vorgaben zu fördern, tatsächlich nur begrüßt werden kann, trifft die oftmals willkürliche und überzogene Auslegung der mit der Umsetzung der Verordnung beauftragten Veterinärämter vor allem die Rassehundezuchtvereine und deren Mitglieder, die sich selbst schon der Bekämpfung erblicher Defekte und Dispositionen verschrieben haben.

 

Die Mitglieder des Club für britische Hütehunde e.V. sind die Gründer der Initiative „KONTROLLIERTE RASSEHUNDEZUCHT IST KEINE QUALZUCHT“.



Ziel der Initiative ist es, über das tatsächliche Handeln der Rassehundezucht-vereine aufzuklären, und mit aktuellen Zahlen und Forschungsergebnissen eine Grundlage zu schaffen, die neben der allgemeinen Aufklärung auch einen faktenbasierten Austausch mit Ämtern und Behörden erlaubt. Die gegenwärtige Umsetzung des „Qualzucht-Paragraphen“ muss bundesweit vereinheitlicht werden. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Rassehundezuchtvereinen nicht nur eindeutige Definitionen für „Qualzuchten“ gefunden, sondern auch die Bemühungen anerkannt werden, die seitens der Rassehundezuchtvereine längst betrieben werden. Ein pauschales Verbot kann auf lange Sicht nur zum Ende der kontrollierten Rassehundezucht führen.